8) gab er an, er habe «begangen haben soll» schreiben wollen – so müsse es heissen. Er habe mit der E-Mail seine Angaben zu den finanziellen Verhältnissen präzisieren wollen und gedacht, dass sich dadurch vielleicht etwas beschwichtigen lasse. Die Formulierung habe auch damit zu tun, dass er nicht gewusst habe, dass es so eine Sache daraus gebe. Noch als er es weggeschickt habe, habe er für sich gedacht, dass er diesen Satz auch hätte weglassen können. Es sei auch etwas Höflichkeit gegenüber dem Polizisten gewesen. Auch eine gewisse Ironie sei darin enthalten, er könne es nicht anders ausdrücken (pag. 146 ff.).