Für ihn sei es eine ungefährliche Situation gewesen, der Polizist habe gar nicht auf die Bremsen gehen müssen. Er sei damals total «erchlüpft» vom Auftreten des Polizisten und habe sich nie vorgestellt, dass aus einer solchen Bagatelle eine solche Sache würde. Der Abstand habe zwischen 6–8 Meter betragen, es sei ein fliessender Ablauf und er schneller als der Polizist gewesen. Das Manöver habe nicht den Verkehrsregeln entsprochen, sei aber der Situation angemessen gewesen. Auf Vorhalt seines E-Mails an Polizist D.________ (pag. 8) gab er an, er habe «begangen haben soll» schreiben wollen – so müsse es heissen.