Bestritten und nachfolgend zu klären ist damit, wo der Beschuldigte vor das zivile Dienstfahrzeug gefahren ist, ob in der Verengung des Spurenabbaus oder kurz davor. Weiter ist fraglich, welchen Abstand zum Dienstfahrzeug der Beschuldigte beim Einbiegen auf den rechten Fahrstreifen hatte und sind die Verkehrsverhältnisse zu klären.