Der Beschuldigte fuhr mit seinem VW BE ________ mit der zulässigen Geschwindigkeit von ca. 60km/h bei Wilderswil auf dem Überholstreifen. Er überholte dabei das zivile Dienstfahrzeug C.________, welches auf der Normalspur fuhr, und wechselte kurz vor dem Spurabbau vor das zivile Dienstfahrzeug ebenfalls auf die Normalspur. Mit dem zivilen Dienstfahrzeug war der Polizist D.________ auf dem Rückweg seines Passdienstes in Meiringen.