4. Anträge Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung die folgenden Anträge (pag. 150 und pag. 154): Herr A.________ sei in Abänderung des Urteils des Regionalgerichts Oberland vom 26.09.2016 freizusprechen 1. vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 20.09.2015 auf der Autobahn A8 bei Wilderswil durch einen unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel beim Wiedereinbiegen (Nichteinhalten des genügenden Abstandes); 2. A.________ sei eine Entschädigung von CHF 200.00 auszurichten;