2 dem eidgenössischen Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Auszug, datierend vom 3. Mai 2017, pag. 135) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (datierend vom 23. Mai 2017, pag. 138 f.) eingeholt. Weiter führte die Kammer im Lichte der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. [zur Publikation vorgesehenes] Urteil des Bundesgerichts 6B_803/2015 vom 26. April 2017) in der Berufungsverhandlung von Amtes wegen eine kurze Einvernahme des Beschuldigten durch (pag. 146 ff.).