1. Zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 190.00, ausmachend total CHF 3‘040.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 760.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘000.00 (inkl. Staatsanwaltschaft) und Auslagen von CHF 70.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘070.00.