1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Polizeihaft von insgesamt drei Tagen wird an die Strafe angerechnet. Es wird eine stationäre Suchtbehandlung angeordnet. Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus. 2. Zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1‘600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zu den anteilmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 28‘435.20, 3/4 ausmachend CHF 21‘326.40.