58 2. Weiter verfügt wurde, dass: die beschlagnahmten Drogen- und Drogenutensilien zur Vernichtung eingezogen werden. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 31. Januar 2014 in EE.________ z.N. von Angestellten des E.________(psychiatrische Klinik); unter Auferlegung von 1/4 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 28‘435.20, ausmachend CHF 7‘108.80, und 1/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 5‘000.00, ausmachend CHF 1‘250.00, an den Kanton Bern. III.