29. DNA und erkennungsdienstliche Daten Der Beschuldigte wurde im vorliegenden Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Diese Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Es ist deshalb eine DNA-Probe abzunehmen und ein DNA-Profil zu erstellen (Art. 257 Bst. c StPO). Gestützt auf Art. 260 Abs. 2 StPO ist zudem eine biometrisch erkennungsdienstliche Erfassung anzuordnen. Bei therapeutischen Massnahmen löscht das Bundesamt das DNA-Profil 20 Jahre nach deren Vollzug.