auf CHF 5‘000.00 bestimmt. Der Beschuldigte ist mit seinen Anträgen grösstenteils unterlegen. Er ist nur insoweit durchgedrungen, als dass er vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 31. Januar 2014 durch einen Steinwurf, freigesprochen wurde. Mithin rechtfertigt es sich, ihm 3/4 der auf CHF 5‘000.00 bestimmten oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3‘750.00, aufzuerlegen. Die verbleibenden CHF 1‘250.00 trägt der Kanton Bern.