Dieser «Jojo-Effekt» kann nur unterbrochen werden, wenn der Entzug anschliessend intensiv therapeutisch aufgearbeitet wird. Entgegen der Auffassung des Beschuldigten selber ist er nach Überzeugung der Kammer aus eigener Kraft und in einem ambulanten Setting nicht in der Lage, eine dauerhafte Abstinenz von Alkohol und Benzodiazepinen zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Mit Blick auf seine psychiatrische Anamnese und seine Vorstrafen, die grösstenteils mit seiner schweren Suchterkrankung in Zusammenhang stehen (vgl. pag. 482 f., S. 57 f. des Gutachtens und pag.