Diesen Hospitalisationen sei mehrfach ein Erregungszustand unter Substanzeinfluss vorausgegangen, welcher das Einschreiten der Polizei nötig gemacht habe (pag. 367 f.). Der dokumentierte Verlauf zeigt, wie es die Generalstaatsanwaltschaft treffend umschrieb, dass seit vielen Jahren eine Art «Jojo-Effekt» besteht, bei dem sich ambulante und stationäre Massnahmen fortlaufend abwechseln. Dieser «Jojo-Effekt» kann nur unterbrochen werden, wenn der Entzug anschliessend intensiv therapeutisch aufgearbeitet wird.