Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten leidet der Beschuldigte an einer schweren, chronifizierten Abhängigkeit von Suchtstoffen mit Anzeichen einer Depravation, die diagnostisch zu klassifizieren ist als Störung durch multiplen Substanzgebrauch bzw. Polytoxikomanie mit Abhängigkeit von Opiaten, Alkohol und Benzodiazepinen sowie einem schädlichen Gebrauch von Amphetaminen (pag. 480). Diese Diagnosen nach ICD-10 werden im Therapieverlaufsbericht denn auch im Wesentlichen bestätigt (pag.