Obschon mit der Antabus-Einnahme erst am 8. Januar 2018 begonnen wurde, ist im Therapieverlaufsbericht bereits von einem «Übertritt in ein ambulantes Setting im Laufe der folgenden Wochen» die Rede (pag. 779). Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten leidet der Beschuldigte an einer schweren, chronifizierten Abhängigkeit von Suchtstoffen mit Anzeichen einer Depravation, die diagnostisch zu klassifizieren ist als Störung durch multiplen Substanzgebrauch bzw. Polytoxikomanie mit Abhängigkeit von Opiaten, Alkohol und Benzodiazepinen sowie einem schädlichen Gebrauch von Amphetaminen (pag.