Ein solcher «Jojo-Effekt» bestehe bereits seit Jahren. Ein Entzug mit anschliessender therapeutischer Aufarbeitung erfordere wegen der vorhandenen Chronifizierung der Suchterkrankung genügend Zeit. Der dokumentierte Verlauf zeige ferner auf, dass eine rein fürsorgerische Unterbringung des Beschuldigten ebenfalls nicht ausreichend sei. Die Schlussfolgerungen des forensisch-psychiatrischen Gutachtens seien nachvollziehbar, stichhaltig und nicht widersprüchlich. Den übrigen Berichterstattern fehle es an der nötigen Distanz, zumal sich der Beschuldigte bei ihnen in Behandlung befinde.