Wie dem Therapiebericht vom 5. Januar 2018 entnommen werden könne, sei sein Übertritt ins ambulante Setting in den kommenden Wochen geplant. Der Beschuldigte möchte nach seiner Entlassung wieder nach Thun ziehen, sich eine Tagesstruktur aufbauen und vom Suchtmittelkonsum loskommen. Das im forensisch-psychiatrischen Gutachten empfohlene Prozedere sei folglich gar nicht nötig. Dieses habe lediglich zur Folge, dass er aus dem gut funktionierenden ambulanten Setting wieder herausgerissen werde.