, Oberärztin im AG.________, habe im Verlaufsbericht vom 16. Februar 2017 ebenfalls bestätigt, dass die ambulante Suchtbehandlung bisher gut verlaufe. Als nächster Schritt stehe beim Beschuldigten ein weiterer Abbau der Benzodiazepine an. Im G.________ 2017 sei er, als er die Wohnung der AB.________Stiftung habe verlassen müssen, in eine schwierige Situation geraten, worauf er sich freiwillig in stationäre Behandlung begeben habe. Wie dem Therapiebericht vom 5. Januar 2018 entnommen werden könne, sei sein Übertritt ins ambulante Setting in den kommenden Wochen geplant.