24. Vorbringen der Parteien 24.1 Vorbringen der Verteidigung Fürsprecher B.________ brachte vor, der Beschuldigte habe sich im Jahr 2015 beim AF.________ Bern in ambulante Suchtbehandlung begeben. Dr. AC.________, sein ehemals behandelnder Arzt, sei der Ansicht, dass für den Beschuldigten sorgfältig ein ambulantes Netzwerk aufgebaut worden sei, welches sich bereits über einen längeren Zeitraum bewährt habe. Falls nun eine stationäre Massnahme ausgesprochen würde, gehe dieses Setting verloren und sei nicht ohne weiteres wieder aufzubauen.