Die Ausführungen von Dr. AE.________, wonach das aktuelle ambulante Setting nicht ausreichend sei, ergebe sich auch aus dem neuesten Bericht der UPD vom 16. Februar 2017, welchem entnommen werden könne, dass der Beschuldigte trotz des ambulanten Settings vom 11. Januar 2017 bis 14. Februar 2017 in einer stationären Suchtbehandlung verweilt habe und ein weiterer stationärer Aufenthalt geplant gewesen sei