23. Würdigung durch die Vorinstanz Die Vorinstanz hat sich eingehend mit der Frage nach der geeigneten Massnahme auseinandergesetzt und dabei nicht nur das sich klar für eine stationäre Suchtbehandlung aussprechende forensisch-psychiatrische Gutachten in seine Überlegungen einbezogen. Auch die diversen Berichte der UPD, welche sich skeptisch zur Ablösung des bisherigen ambulanten Settings durch eine stationäre Massnahme äusserten, wurden entsprechend gewürdigt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Berichte wurde Dr. AE.