Er sei bereits mehrmals stationär behandelt worden und die Weichen für ein ambulantes Setting seien gestellt. Die Medikamentencompliance sei bei ihm vorhanden. Nach seinem Austritt aus der UPD wolle er wieder nach Thun ziehen und eine Ta- ges- bzw. Arbeitsbeschäftigung suchen (pag. 785 Z. 6-25 und 37 sowie pag. 786 Z. 12-14). Er sehe nicht ein, wie ihm eine forensisch-psychiatrische Institution beim Entzug und der Aufrechterhaltung der Suchtmittelabstinenz helfen könne. Er müsse das schon selber in die Hand nehmen (pag. 786 Z. 8-10).