650 Z. 11-13). Eine stationäre Suchtbehandlung in der Klinik AI.________ schätze er als nicht geeignet ein; dies einerseits, weil ein Entzug zu Beginn in einer geschlossenen Anstalt durchgeführt werde sollte und andererseits, weil die Behandlung in der Klinik AI.________ in der Regel nur einige Wochen bis maximal ein paar Monate dauern würde, was vorliegend viel zu kurz sei (pag. 650 Z. 24-29). Auch der Umstand, dass der Beschuldigte im Jahr 2016 keine aktenkundigen Aggressionen gezeigt habe, ändere nichts an seiner Einschätzung.