Stellungnahmen betreffend Anordnung einer Massnahme 22.3.1 Ausführungen des Gutachters Auch nach Vorhalt der Berichte der UPD vom 13. April 2016, 28. September 2016 und vom 16. Februar 2017 hielt Dr. AE.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 2. März 2017 an seinen im forensisch-psychiatrischen Gutachten gemachten Ausführungen fest. Ferner führte er aus, dass das aktuelle Setting nicht genüge, um Rückfälle zu verhindern. Dieses Behandlungssetting sei bereits früher so geführt worden und es sei dennoch zu Rückfällen und den ganzen Vorstrafen gekommen (pag. 650 Z. 11-13).