Der Beschuldigte habe aktiv am therapeutischen Entscheidungsprozess teilgenommen und sich im Hinblick auf den Entzug stets motiviert gezeigt. Weiter geht aus dem Bericht hervor, dass am 8. Januar 2018 eine Alkoholrückfallprophylaxe mittels Antabus angesetzt werden soll. Nach erfolgreicher Einstellung auf Antabus solle im Laufe der folgenden Wochen ein Übertritt in ein ambulantes Setting erfolgen. Zudem bestehe aktuell kein Hinweis auf eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung (pag. 779). 22.3 Stellungnahmen betreffend Anordnung einer Massnahme 22.3.1 Ausführungen des Gutachters