Falls nun eine stationäre Massnahme gesprochen würde, gehe dieses Setting verloren und sei nicht ohne weiteres wieder aufzubauen. Aus diesem Grund sei die Verhältnismässigkeit einer stationären Massnahme sorgfältig zu prüfen (pag. 523). 22.2.3 Bericht der UPD (AF.________) vom 28. September 2016 Aus dem Bericht vom 28. September 2016 geht hervor, dass der Beschuldigte alle vier Wochen Termine im AF.________ wahrgenommen habe. Seit Beginn der Behandlung sei es zu keinen weiteren fremdaggressiven Vorfällen gekommen. Der Beschuldigte verhalte sich auch im Rahmen des betreuten Wohnens unauffällig.