48 seine Therapie-, Veränderungs- und vor allem auch Abstinenzmotivation sicherlich noch gefördert werden. Eine Behandlung gegen den Willen des Beschuldigten könne somit zumindest teilweise erfolgsversprechend durchgeführt werden (pag. 483 f.). 22.2 Bisheriger Behandlungsverlauf 22.2.1 Übersicht über die Therapieberichte Hinsichtlich der Frage nach der Massnahmenbedürftigkeit des Beschuldigten bzw. welche Massnahme vorliegend geeignet ist, liegen der Kammer folgende Berichte vor: - Bericht der UPD (AF.