keitszüge im Sinne von Persönlichkeitsakzentuierungen vorgelegen (pag. 480). Die festgestellte schwere Suchtmittelabhängigkeit als auch die Persönlichkeitsakzentuierungen würden weiter bestehen. Die ihm vorgeworfenen Taten stünden damit eindeutig in Zusammenhang (pag. 482 f.). Im Gutachten wird von einer hohen Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten im gesamten Spektrum der bisherigen Delinquenz des Beschuldigten (Drohungen, Beschimpfungen, Körperverletzungen und andere Gewalthandlungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) ausgegangen.