Forensisch-psychiatrische Begutachtung Gemäss dem Gutachten des FPD vom 1. Februar 2016 hat die psychiatrische Untersuchung ergeben, dass der Beschuldigte zur Zeit der ihm vorgeworfenen Taten an einer schweren, chronifizierten Abhängigkeit von Suchtstoffen mit Anzeichen einer Depravation gelitten hat, die diagnostisch zu klassifizieren ist als Störung durch multiplen Substanzgebrauch bzw. Polytoxikomanie mit Abhängigkeit von Opiaten, Alkohol und Benzodiazepinen sowie einem schädlichen Gebrauch von Amphetaminen. Daneben hätten bei ihm ausgeprägte impulsive und dissoziale Persönlich-