20. Vorbemerkungen Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten des FPD vom 1. Februar 2016 litt der Beschuldigte zur Zeit der ihm vorgeworfenen Delikte an einer schweren chronifizierten Abhängigkeit von Suchtstoffen mit Anzeichen einer Depravation, «die diagnostisch (gemäss ICD-10) zu klassifizieren ist als Störung durch multiplen Substanzgebrauch bzw. Polytoxikomanie (F19) mit Abhängigkeit von Opiaten, Alkohol und Benzodiazepinen sowie einem schädlichen Gebrauch von Opiaten, Alkohol und Benzodiazepinen sowie einem schädlichen Gebrauch von Amphetami-