Wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat, wiegen die fünf angeklagten Sachverhalte, in denen der Beschuldige u.a. Polizeibeamte mit Wörtern wie «Schlampe», «Wixer», «Kinderschänder» und dergleichen betitelte, in etwa gleich schwer wie der Referenzsachverhalt. Unter Berücksichtigung der zumindest leichtgradig verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten sowie seiner Vorstrafen ist für die Kammer eine Geldstrafe von insgesamt 60 Tagessätzen für die fünffach begangene Beschimpfung angemessen. 18.6 Gesamtstrafe für die Vergehenstatbestände (Asperation)