42 Missachtung eines schriftlich eröffneten Hausverbots eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (S. 49 der VBRS-Richtlinien). Das vom Beschuldigten praktizierte Verhalten entspricht im Wesentlichen diesem Referenzsachverhalt. Der Beschuldigte hat die öffentlich zugängliche L.________- Filiale trotz einem ihm eröffneten und bis zum Februar 2015 bestehenden Hausverbot gegen den Willen der Berechtigten betreten.