Damit wiegt das Delikt leicht schwerer als der Referenzsachverhalt gemäss VBRS-Richtlinie, wonach für das Zerkratzen des Lacks eines fremden Personenwagens bei einer Schadenshöhe von knapp über CHF 300.00 15 Strafeinheiten vorgesehen sind (S. 47 der VBRS-Richtlinien). Unter Berücksichtigung der zumindest leichtgradig verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt sowie seiner einschlägigen Vorstrafen erscheint für die Sachbeschädigung somit eine Strafe von 20 Tagessätzen als angemessen. 18.3 Hausfriedensbruch Die Strafandrohung von Art.