41 Der Beschuldigte drohte den beiden Polizeibeamten D.________ und F.________ bei seiner Überführung ins Inselspital am 8. Juni 2014 damit, ihnen den Kopf abzureissen, sobald er keine Handschellen mehr trage (Ziff. 2.2 der Anklageschrift). Am 26. September 2014 versetzte der Beschuldigte dem Polizeibeamten G.________ einen Fusstritt an den Kopf, als dieser ihm im Auto versuchte, die Sicherheitsgurte anzulegen. Der Polizeibeamte verletze sich dabei nicht wesentlich und musste sich deswegen nicht in ärztliche Behandlung begeben (Ziff.