18. Strafe für die rechtskräftigen Vergehenstatbestände 18.1 Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Die Strafandrohung von Art. 285 StGB reicht von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe (vgl. Ziff. IV. 16.). Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Referenzsachverhalt, bei welchem sich der Täter gewaltsam seiner Festnahme widersetzt, indem er dem Polizisten einen Ellbogen in die Magengegend rammt, ohne ihn zu verletzen, 20 Strafeinheiten vor (S. 51 der VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte hat sich gleich mehrere Male der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gemacht (vgl. pag.