An der negativen Legalprognose hat sich seither nichts geändert. Vielmehr zeigt die aktuelle Entwicklung einmal mehr, wie fragil und anfällig der Beschuldigte in einem relativ offenen Setting ist. Die von Dr. AE.________ geäusserten Bedenken hinsichtlich der Faktoren, die einer positiveren Prognose entgegenstehen (Unzuverlässigkeit mit Alkohol, Depravation, ungenügendes ambulantes Setting), haben sich allesamt bestätigt – abgesehen davon, dass der Beschuldigte nicht erneut straffällig geworden ist (pag. 649 ff., Einvernahmeprotokoll vom 2. März 2017).