39 Der Beschuldigte ist 43 Jahre alt, ledig und hat eine elfjährige Tochter aus einer früheren Beziehung, zu der er zwar regelmässigen Kontakt pflegt, die aber nicht mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Es ist seit über 20 Jahren arbeitslos und auf Sozialhilfe angewiesen. Es besteht eine langjährige Drogen- und Alkoholabhängigkeit sowie eine Hepatitis-C-Erkrankung. Davon abgesehen befindet er sich in guter gesundheitlicher Verfassung (vgl. pag. 449 f., S. 24 f. des forensischpsychiatrischen Gutachtens).