, Strafregisterauszug vom 17. November 2016). Der Beschuldigte wurde u.a. bereits zweimal wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt, was sein im vorliegenden Verfahren mehrfach an den Tag gelegtes Gewaltpotenzial bestätigt. Nach dem Gesagten kann der Beschuldigte aus seiner Biografie und seinen persönlichen Verhältnissen nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die zahlreichen Vorstrafen wirken sich indessen spürbar straferhöhend aus.