Nebst den teilweise aus dem forensisch-psychiatrischen Gutachten des FPD hervorgehenden Diagnosen nach ICD-10 (pag. 465 ff.) ist dem Therapieverlaufsbericht zu entnehmen, dass beim Beschuldigten bei dessen Klinikeintritt erneut eine grosse Alkoholproblematik bestand, er aber seither nicht alkoholspezifisch behandelt wurde (vgl. Liste der aufgeführten Medikamente). Nach erfolgreicher Einstellung auf Antabus (Alkoholrückfallprophylaxe) soll im Laufe der nächsten Wochen ein Übertritt in ein ambulantes Setting erfolgen (pag. 779 f.). Dies wurde vom Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Befragung bestätigt (pag.