36 Wie erwähnt ist zu berücksichtigen, dass es vorliegend bei einem (unvollendeten) Versuch geblieben ist, was die Kammer mit einer Reduktion im Umfang von 7 Monaten veranschlagt. Eine weitergehende Reduktion ist nicht angezeigt, zumal der Umstand, dass der Erfolg letztlich ausblieb, nicht dem Handeln des Beschuldigten, sondern dem beherzten Eingreifen des anwesenden Pflegepersonals zu verdanken ist.