SK 12 334 vom 29. April 2014; 42 Monate für eine schwere Körperverletzung durch mehrere Faustschläge und Fusstritte, wobei das Opfer einen Hirninfarkt erlitt; SK 11 202 vom 28. Februar 2012, 32 Monate für eine versuchte schwere Körperverletzung durch mehrere Fusstritte gegen den Kopf). Mit Blick auf diese Vergleichsfälle erweist sich die von der Vorinstanz ermittelte hypothetische Strafe von 24 Monaten als zu tief. Aufgrund