In der Praxis der Kammer finden sich jedoch verschiedene Fälle, die zum Vergleich herangezogen werden können (vgl. SK 16 148 vom 28. Oktober 2016, 36 Monate für eine versuchte schwere Körperverletzung mit Messerstichen seitlich in den Brustkorb; SK 16 42 vom 1. Juli 2016, 42 Monate für eine versuchte schwere Körperverletzung durch unvermittelten Wurf von Glasvasen an den Kopf; SK 15 8 vom 22. Mai 2015, 36 Monate für eine schwere Körperverletzung mit einem Teppichmesser beim Raufhandel; SK 12 334 vom 29. April 2014;