Auch wenn der Beschuldigte bereits zuvor heftig gegen die Türe eines Stationszimmers getreten hatte, erfolgte der Angriff mit dem Stuhl doch sehr unvermittelt und ohne Vorwarnung. Während des Gesprächs mit dem Klinikpersonal verhielt er sich zuerst ruhig und freundlich, griff dann plötzlich nach dem Stuhl und wollte ihn gegen jene Person werfen bzw. schlagen, die zufällig am Nächsten stand. Das zeugt von nicht unwesentlicher krimineller Energie. 17.1.3 Bewertung der objektiven Tatschwere