Die Art und Weise, wie der Täter bei der Tat vorgeht, liefert verschiedene Anhaltspunkte, um die Verwerflichkeit der Tat und damit deren objektive Tatschwere einzuschätzen. Bei Gewaltdelikten spielt das Ausmass bzw. die Intensität der Gewalteinwirkung für die Einordnung der Tatschwere eine wichtige Rolle. Je übermässiger das gewaltsame Vorgehen, je brutaler die Einwirkung auf das Opfer ist, desto verwerflicher ist die Tat und desto schwerer liegt letztlich das Verschulden. Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist, sich gegen einen Angriff zu wehren (MATHYS, a.a.