Fraglich ist, womit der Beschuldigte vernünftigerweise rechnen musste, als er den Stein dagegen geworfen hat. Beim vom Steinwurf betroffenen Zimmer handelte es sich nicht, wie im Anzeigerapport vom 19. August 2014 erwähnt (pag. 24), um das Stationsbüro, sondern um ein daran angrenzendes Sitzungszimmer. Im Gegensatz zum Stationsbüro brannte darin kein Licht. Dass sich das Klinikpersonal nach seiner Herauskomplementierung im unbeleuchteten Sitzungs- bzw. Eckzimmer aufhalten könnte, wurde vom Beschuldigten als wenig wahrscheinlich erachtet (vgl. pag. 232 Z. 330 f, Einvernahmeprotokoll vom 20. November 2014;