Aufgrund der Lichtverhältnisse im Januar zur besagten Tageszeit (nach 15 Uhr) und der Lage der betreffenden Räumlichkeiten im Hochparterre, konnte der Beschuldigte von seinem Standort draussen auf der Strasse nicht erkennen, ob sich darin Personen aufhielten. In seiner Wut über den Klinikverweis griff er nach einem rund 4 kg schweren Stein und warf diesen gegen die Fensterscheibe des unbeleuchteten Sitzungs- bzw. Eckzimmers, in welchem sich zu diesem Zeitpunkt niemand mehr aufhielt. Fraglich ist, womit der Beschuldigte vernünftigerweise rechnen musste, als er den Stein dagegen geworfen hat.