Indem der in Rage geratene Beschuldigte den Stuhl schwungvoll auf Kopfhöhe aufzog und dabei P.________ anvisierte, hat er die Schwelle zum Versuch bereits überschritten. Der Erfolg ist nur deshalb nicht eingetreten, weil die beiden Pfleger R.________ und V.________ den Schwung des Stuhls rechtzeitig unterbrechen und somit eine schwere Körperverletzung von P.________ verhindern konnten. Nach dem Gesagten hat sich der Beschuldigte der versuchten schweren Körperverletzung gemäss Art. 122 i.V.m.