___ zu schlagen bzw. zu werfen. Hätten die umstehenden Personen in dieses dynamische Geschehen nicht rechtzeitig eingegriffen und verhindert, dass die Pflegefachfrau getroffen wird, hätte sie ohne weiteres schwere Verletzungen im Kopfbereich im Sinne von bleibenden Beeinträchtigungen oder entstellenden Narben davon tragen können. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung war der ca. 5 kg schwere Klinikstuhl zur Begehung einer schweren Körperverletzung als Tatmittel geeignet. Auch wenn der Stuhl relativ gross und sperrig war, konnte der Beschuldigte ihn ohne weiteres über seinen Kopf anheben und gegen den Kopf von P.______