II. 13.3.2 vorne). Während des Gesprächs mit dem Klinikpersonal im Patientenzimmer hat der Beschuldigte plötzlich und unvermittelt nach einem sich im Zimmer befindenden ca. 5 kg schweren Metallstuhl mit Sitzfläche und Rückenlehne aus Sperrholz gegriffen, diesen mit Schwung über seinen Kopf gehoben und nach hinten gezogen, um ihn gegen den Kopf der ihm in einer Entfernung von ein bis zwei Metern gegenüberstehenden P.________ zu schlagen bzw. zu werfen.