598 Z. 34 f.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Befragung hat er demgegenüber noch eingeräumt, es sei im Sitzungszimmer dunkel gewesen und er habe deswegen nicht bis ganz hinten ins Büro gesehen. Er habe einfach angenommen, dass sich niemand dort aufhalte, weil kein Licht gebrannt habe (pag. 232 Z. 330 f.). Im Anzeigerapport vom 19. August 2014 wurde festgehalten, dass der Beschuldigte den Stein gegen das Fenster des «Stationsbüros» geworfen habe (pag. 24). In der Anklageschrift vom 3. Juni 2016 ist hingegen von einem «Sitzungszimmer» die Rede (pag.